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Trägt der Vermieter die Kosten?

Bei der Rohrreinigung stellen sich unsere Auftraggeber immer wieder die Frage, ob sie für die Kosten selbst aufkommen müssen. Das hängt sehr stark vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschalisieren. In diesem Artikel möchten unsere Kooperationspartner Ihnen aber einen groben Überblick verschaffen. So bekommen Sie ein Gefühl dafür, wann Sie sich an Ihren Vermieter wenden können.

Offensichtlich selbstverschuldete Verstopfungen

Kosten Rohrreinigung Vermieter

Manchmal ist sehr leicht nachvollziehbar, was die Verstopfung verursacht hat. Wenn in einem Teil des Abflussrohres, der nur von Ihrer Wohnung aus genutzt wird, Müll für eine Verstopfung gesorgt hat, dann müssen Sie die Kosten selbst tragen. Denn Müll gehört bekanntermaßen nicht in die Toilette. Somit haben Sie selbst falsch gehandelt. Das gilt insbesondere für Damenhygieneartikel, feuchtes Toilettenpapier und vergleichbare Dinge, die leider regelmäßig in der Toilette landen. Wenn solche Dinge als Verursacher der Verstopfung festgestellt werden, müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen. Denn natürlich kann Ihr Vermieter nichts für Ihr Fehlverhalten.

Eventuell bleiben Sie trotzdem nicht auf Ihren Kosten sitzen, weil Sie mit einer Versicherung dagegen abgesichert sind. Normalerweise fällt das in den Aufgabenbereich der Gebäudeversicherung. Doch nicht alle Arten der Rohrverstopfung sind tatsächlich versichert. Überprüfen Sie deshalb im Detail alle in Betracht kommenden Versicherungspolicen. Wenn Sie schon Monat für Monat Geld für eine Versicherung bezahlen, dann soll sich diese zumindest im Bedarfsfall lohnen.

In die Jahre gekommene Toilette

Kostenfrage Rohrreinigung

Nicht immer muss ein Fehlverhalten des Mieters vorliegen. So kann es beispielsweise passieren, dass sich die Rohre mit der Zeit ohne explizites Verschulden zusetzen. Es kommt zu einer Verstopfung, doch der aktuelle Mieter trägt dafür keine Schuld. In solch einem Fall kann der Mieter natürlich nicht belangt werden. Der Vermieter hat die Kosten zu tragen. In solch einer Situation müssen Sie erst einmal Ihren Vermieter kontaktieren und etwaige Notfallnummer anrufen. Erst wenn Sie dort keinen Erfolg haben, können Sie auf eigene Faust einen Rohrreiniger beauftragen. Die Kosten dafür müssen Sie in der Regel auslegen. Mit der Rechnung können Sie diese aber beim Vermieter einfordern.

Zwar wird Ihr Vermieter nicht glücklich darüber sein. Doch mit einem bestimmten Schreiben oder dem klaren Signal, dass Sie Ihre Rechte kennen, sollten Sie Ihr Geld für gewöhnlich relativ schnell wiederbekommen.

Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter Ihnen beweisen muss, dass Sie die Verstopfung verursacht haben. Sonst ist er in der Pflicht. Idealerweise wenden Sie sich zunächst mit Nachdruck an Ihren Vermieter, damit dieser eine Firma beauftragt. So brauchen Sie nicht in Vorleistung gehen und Ihrem Geld hinterherlaufen.

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